AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fotostudio Hosenfeldt

Wir bieten Ihnen hochwertige Fotografie. Damit alles seine Ordnung hat, fügen wir hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

  1. Diese AGB gelten für alle von Fotostudio Hosenfeldt übernommenen Aufträge, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Wenn nicht binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich widersprochen wird, gelten unsere AGB als anerkannt.
  2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von Fotostudio Hosenfeldt, gleich in welcher Schaffensstufe oder technischer Form (Papierbilder, Daten, Negative etc.)
  3. Fotostudio Hosenfeldt steht das Urheberrecht an allen Fotografien nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von Fotostudio Hosenfeldt hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt Fotostudio Hosenfeldt die Nutzungsrechte an seinen Fotografien, ist – sofern nicht anders vereinbart – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Fotostudio Hosenfeldt.
  4. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwertung der Fotografien kann Fotostudio Hosenfeldt verlangen als Urheber der Fotografie genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Fotostudio Hosenfeldt zum Schadensersatz.
  5. Für alle Dienstleistungen und hergestellten Produkte wird von Fotostudio Hosenfeldt ein Honorar, Stundensatz oder eine Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare Spesen etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Gegenüber Endverbrauchern werden alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Fällige Rechnungen sind nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Produkte Eigentum von Fotostudio Hosenfeldt. Hat der Auftraggeber Fotostudio Hosenfeldt keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Aufnahmeorte und der angewendeten optisch-technisch fotografischen Mittel ausgeschlossen.
  6. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Danach gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen.
  7. Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden von uns wahlweise durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemessner Höhe verlangen, wenn uns eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von min. 6 Wochen gegeben wurde. Wir haften nicht –soweit gesetzlich zulässig – für Mangelfolgeschäden.
  8. Wir archivieren die Bilddaten unserer Auftraggeber sorgfältig. Falls Bilddaten durch technische Defekte oder höhere Gewalt unbrauchbar werden, sind wir nicht haftbar.
  9. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Wuppertal. Wir sind berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Der Auftraggeber vereinbart mit Fotostudio Hosenfeldt die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung beider Parteien entspricht.
  10. Fällt aus Gründen, die Fotostudio Hosenfeldt nicht zu vertreten haben, ein festgebuchter Fototermin kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so haben wir das Anrecht auf mindestens 50% des Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus von Fotostudio Hosenfeldt nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht uns das volle Honorar zu. Als Angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.